Autor des Artikels: Dr. Markus Wenter
FOLGEN: Wer flüchtet, riskiert Strafprozess – Haftpflichtversicherung ratsam
BOZEN (hof). Eine Neunjährige ist am Dienstag im Skigebiet Reinswald von einem Skifahrer angefahren und an Brustkorb und Knie verletzt worden – der Unbekannte flüchtete. Wer flüchtet und erwischt wird, riskiert nicht nur einen Strafprozess wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Je nach Schwere der Verletzungen muss der Täter tief in die Tasche greifen, wenn er nicht versichert ist.
Wegen unterlassener Hilfeleistung kann einem Skifahrer bis zu einem Jahr Haft aufgebrummt werden. Was hingegen die fahrlässige Körperverletzung betrifft, so hängt das Strafmaß von der Schwere der Verletzungen ab und davon, ob das Opfer bleibende Schäden davongetragen hat. Das Strafmaß liegt bei einem Monat bis zu fünf Jahren. Da beide Straftaten zusammenhängen, wird das gesamte Strafmaß am Ende verringert.
Anwalt: Versicherung sollte hohe Summen abdecken
Der Bozner Rechtsanwalt Markus Wenter rät Skifahrern zu einer Haftpflichtversicherung – mit einer Deckungssumme von mindestens zwei Millionen Euro. Denn wer auf der Piste einen anderen Skifahrer zu Tode fährt, dem droht ein finanzielles Fiasko. Die Gesamtforderungen können nach Unfällen sogar zwei Millionen Euro übersteigen.
Ein Blick zurück: Im Jahr 2007 ereignete sich ein tödlicher Skiunfall auf der Olanger Seite des Kronplatzes. Ein 14-jähriger Jugendlicher hatte den Tod eines 64-Jährigen verschuldet. Zwei Jahre später sah sich die Familie des Jugendlichen mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von über 400.000 Euro konfrontiert. Es kann aber noch viel teurer werden: „Jeder einzelne Angehörige des Verstorbenen – Eltern, Ehepartner und Kinder – kann bis zu 326.000 Euro verlangen“, sagt Wenter. „Da können dann bei einem Mann mit 40 Jahren, der drei Kinder und beide Eltern hat, nach seinem Tod über eine Million Euro verlangt werden.“ Deshalb rät Wenter auch davon ab, bei Abschluss von Familienhaftpflichtversicherungen zu sparen, indem die Deckungssumme niedrig gehalten wird. Er, Wenter, vertrete nach einem Skiunfall einen Klienten, der über eine Million Euro an Schadenersatz verlange. Die gegnerische Partei könne aber nur eine Polizze von 500.000 Euro vorweisen. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, sagt Wenter. Wer sich für eine niedrige Deckungssumme entscheide, könne damit eh nicht viel Geld sparen, gibt der Bozner Rechtsanwalt zu bedenken.