Häufig gestellte Fragen zum Thema: Arbeitsunfall

16. September 2017

Autor des Artikels: Graber & Partner

Frage: Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?
Antwort: Wenn sich ein Mitarbeiter während der Arbeitstätigkeit
oder auf dem Hin- bzw. Rückweg verletzt, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

Frage: Welche Verpflichtungen hat der Arbeitnehmer
im Falle eines
Arbeitsunfalles?
Antwort: Der Mitarbeiter muss sich eine Arbeitsunfallbescheinigung
ausstellen lassen (Achtung: unterscheidet sich vom Krankenschein)
und diese unverzüglich an den Arbeitgeber weiterleiten (wichtig für das
rechtzeitige Einreichen der elektronischen Unfallmeldung – siehe unten).
Im Gegensatz zur Krankschreibung (Freizeitunfall, Krankheit, usw.) gibt es
für den Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles keine Verpflichtung,
täglich zu bestimmten Uhrzeiten zu Hause zu sein.

Frage: Welche Verpflichtungen hat das Unternehmen im Falle eines
Arbeitsunfalles?
Antwort: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unfallmeldung innerhalb
von 48 Stunden beim Unfallamt (INAIL) in elektronischer Form
einzureichen. Um die Meldung rechtzeitig versenden zu können, ist es
besonders wichtig, den Unfallschein inkl. des vollständig ausgefüllten
Fragebogens zur Unfallmeldung (Angabe zum Unfallhergang usw.) umgehend
an den persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung weiterzuleiten. Bei
verspäteter Meldung werden Strafen verhängt bzw. der nicht gedeckte
Zeitraum an den Arbeitnehmer nicht ausbezahlt. Die Eintragung ins
Unfallregister ist seit 2015 nicht mehr notwendig.

Frage: Wie wird der Arbeitsunfall entlohnt?
Antwort: Die ersten 4 Tage (Unfalltag + 3 weitere Tage) werden voll zu
Lasten des Arbeitgebers entlohnt. Das Unfallamt (INAIL) übernimmt ab dem
5. Tag 60 % und ab dem 91. Tag 75 % der Entlohnung. Ob und wie viel der
Arbeitgeber in diesem Zeitraum integrieren muss, hängt – wie auch bei
Krankheit – vom Kollektivvertrag ab.