Häufig gestellte Fragen zum Thema: Die Abfertigung

23. November 2017

Autor des Artikels: Graber & Partner

Frage: Was ist die Abfertigung und wem steht sie zu?
Antwort: Die Abfertigung (ital.: TFR – trattamento di fine rapporto)
ist ein Lohnbestandteil, welcher – im Gegensatz zu anderen Ländern – in
Italien jedem Arbeitnehmer zusteht. Sie ist nicht mit der in Deutschland
oder Österreich üblichen Abfindung zu vergleichen. Die Abfertigung wird
am Ende des Arbeitsverhältnisses unabhängig vom Auflassungsgrund
(Kündigung, Entlassung, Ende Vertrag, usw.) ausbezahlt.

Frage: Wie hoch ist die Abfertigung und wie wird sie berechnet?
Antwort: Die Abfertigung entspricht ca. einem Monatslohn pro Jahr,
wobei gewisse Lohnelemente von der Berechnungsgrundlage ausgeschlossen
sind (z.B. Überstunden, Spesenrückvergütungen, usw.).

Die Abfertigung wird monatlich berechnet und zurückgestellt (bzw. in
einen Pensionsfonds einbezahlt). Am Ende des Jahres wird die im
Unternehmen befindliche Abfertigung lt. Inflationsanpassung aufgewertet.

Frage: Wie funktioniert die Einzahlung der Abfertigung in einen
Pensionsfonds?
Antwort: Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, seine Abfertigung
(bzw. einen Teil davon) in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Im
Normalfall sehen die diversen Fonds hierbei eine Einschreibung des
Unternehmens sowie des Arbeitnehmers vor. Die Entscheidung eines
Beitritts liegt beim Arbeitnehmer.

Danach erfolgt die Zahlung der monatlichen Abfertigung inkl. der
eventuell verpflichtenden Zusatzbeiträge an den Fonds, wobei die Regeln
eines jeden Fonds zu berücksichtigen sind (Einzahlung mittels
Überweisung oder F24, Einzahlung monatlich oder quartalsweise usw.).
Folglich entfällt in diesem Fall die Auszahlung der Abfertigung am Ende
des Arbeitsverhältnisses.

Frage: Wann wird die Abfertigung ausbezahlt?
Antwort: Wurde die Abfertigung nicht in einen Pensionsfonds einbezahlt,
wird der zurückgestellte Betrag inkl. Inflationsanpassung bei Beendigung
des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Nachdem die
Inflationsanpassung des laufenden Monats abzuwarten ist, erfolgt die
Berechnung und Auszahlung im Normalfall einen Monat nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses mittels getrenntem Lohnstreifen. Wurde die
Abfertigung hingegen in einen Pensionsfonds einbezahlt, erfolgt die
Auszahlung normalerweise erst bei Pensionsantritt durch den Fonds direkt.

Frage: Kann die Abfertigung auch vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden?
Antwort: Ja, Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern sind in
bestimmten Fällen (Kauf der Erstwohnung, Krankheit, usw.) verpflichtet,
dem Arbeitnehmer, welcher mindestens 8 Jahre im Unternehmen tätig sein
muss, einen Vorschuss von bis zu maximal 70% zu gewährleisten.

Bei Einverständnis des Arbeitgebers kann die Abfertigung allerdings auch
ohne Angabe von Gründen, zur Gänze (100 %) und jederzeit ausbezahlt werden.

Auch Pensionsfonds sind verpflichtet, in bestimmten Fällen (Kauf
Erstwohnung, Krankheit, usw.) einen Teil der Abfertigung an den
Arbeitnehmer auszubezahlen. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch und
erfolgen auf direkte Anfrage an den Fonds und nicht über den Lohnstreifen.