Häufig gestellte Fragen zum Thema: Kosten der Arbeitnehmer

9. April 2018

Autor des Artikels: Graber & Partner

Frage: Wie werden die Lohnkosten eines Arbeitnehmers berechnet?
Antwort: Die Berechnung startet ausgehend vom monatlichen Bruttolohn,
welcher dem aktuellen Lohnstreifen des Mitarbeiters entnommen werden
kann. Diesem Bruttolohn müssen die indirekten Lohnkosten hinzugerechnet
werden.

Anbei eine vereinfachte Berechnung (mit 14 Monatslöhnen, ohne
Berücksichtigung von Urlaub, Pensionsfonds, Sanitätsfonds, IRAP usw.):

Faustregel: zur Errechnung der monatlichen Kosten kann der Bruttolohn
lt. Lohnstreifen um 60 % erhöht werden (Bruttolohn * 1,6).

Frage: Bekommen Arbeitnehmer mit gleichem Bruttolohn auch denselben
Nettolohn?
Antwort: Nein, da bei der Berechnung des Nettolohns viele persönliche
Faktoren des Arbeitnehmers eine Rolle spielen. Dies sind z.B.
Familiengeld, Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende
Familienmitglieder, Steuerbonus, Gemeindezusatzsteuer, Pensionsfonds,
persönliche Steuersituation, usw.
Es kann daher vorkommen, dass Mitarbeiter mit identischem Bruttolohn
einen völlig unterschiedlichen Nettolohn erhalten. Die Kosten für den
Betrieb hingegen bleiben unverändert.

Frage: Kann mit den Arbeitnehmern ein Nettolohn vereinbart werden?
Antwort: Wie sich aus obigen Punkten erkennen lässt, ist vor allem die
Nettolohnberechnung sehr komplex und von vielen persönlichen Faktoren
des Arbeitnehmers abhängig. Aus diesem Grund ist von
Nettolohnvereinbarungen dringendst abzuraten. Eine
Bruttolohnvereinbarung bringt zusätzlich noch einige Vorteile mit sich:

  • man behält den Gesamtüberblick der Lohnkosten;
  • die Arbeitnehmer werden gerecht behandelt und entlohnt;
  • weniger Gehaltsdiskussionen, da die Bruttolöhne vergleichbar sind;
  • keine Anpassung der Entlohnung notwendig, wenn einer der oben
    genannten Faktoren dazukommt bzw. entfällt (z.B. zu Lasten lebende
    Familienmitglieder);
  • keine Anpassung der Entlohnung notwendig, wenn sich die gesetzlichen
    Rahmenbedingungen ändern (z.B. Erhöhung %-Satz der Einkommensteuer
    (IRPEF), Abschaffung des „Steuerbonus Renzi“, usw.).

Da sich Arbeitnehmer bei Gehaltsverhandlungen meist am Nettolohn
orientieren, können wir natürlich gerne im Vorfeld entsprechende
Berechnung von Brutto, Netto und Kosten für Sie durchführen

.