Mitarbeitende Familienmitglieder

23. Mai 2018

Autor des Artikels: Graber & Partner

Familienmitglieder, welche höchstens 90 Tage bzw. 720 Stunden pro Jahr
im Betrieb mitarbeiten, müssen nicht beim Nisf (Inps) versichert werden.

NEU: Handelt es sich um Saisonsarbeit, sind die 90 Tage im Verhältnis
zu reduzieren. Somit vermindert sich das Maximum bei einer
Saisonstätigkeit von 3 Monaten z.B. auf 22 Tage bzw. 176 Stunden (z.B.
90 / 365 * 90 = 22).

Für die Versicherung beim Unfallamt (Inail) gilt: wenn das
Familienmitglied nicht mehr als zwei Mal im Monat und höchstens 10 Tage
im Jahr im Betrieb mitarbeitet, muss es nicht versichert werden.