Autor des Artikels: Graber & Partner
Ab Juli 2018 darf die Entlohnung der Mitarbeiter ausschließlich mittels
Banküberweisung erfolgen. Eine Barzahlung ist nicht mehr gestattet.
ACHTUNG: Von dieser Regelung sind auch Lohnvorauszahlungen betroffen!
Um diesem Gesetz gerecht zu werden, benötigen wir die Bankkoordinaten
sämtlicher Arbeitnehmer. Ihr persönlicher Betreuer der Lohnabrechnung
kann Ihnen auf Anfrage eine Liste der Mitarbeiter mit fehlendem
Bankkonto zusenden.
Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes sind Strafen zwischen 1.000 € und
5.000 € vorgesehen.