Vereinbarung von Jahresbruttolöhnen

9. November 2017

Autor des Artikels: Graber & Partner

Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder bei Gehaltsverhandlungen
hat die Erfahrung gezeigt, dass es sinnvoll ist, Jahresbruttolöhne zu
vereinbaren, da der Nettolohn von der individuellen Situation
(Absetzbeträge, Familiengeld usw.) des Mitarbeiters abhängt.

Dadurch können die Lohnkosten für Ihr Unternehmen genauer geplant werden
(Jahresbruttolohn + ca. 40% = Lohnkosten) und Missverständnisse in der
Kommunikation mit dem Mitarbeiter vermieden werden.

Es empfiehlt sich, Mitarbeiter vor allem während der Probezeit genau zu
prüfen, da das Arbeitsverhältnis nur in diesem Zeitraum (Dauer Probezeit
ist im Kollektivvertrag je nach Einstufung festgelegt) problemlos und
ohne Begründung aufgelöst werden kann (Details auf Seite 2 – Häufig
gestellte Fragen). Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber ein
Arbeitsverhältnis nur mit triftigem Grund auflösen

.